Auswirkungen Pädagogikpaket

Auswirkungen des „Pädagogikpakets“ auf die APS ab dem 1. 9. 2019
Schulunterrichtsgesetz NEU ab 1. 9 .2019:

  • § 12 (6): Verpflichtung von Schüler/innen zum Besuch des Förderkurses
  • § 18a für VS: Alternative Beurteilung nur bis Halbjahr 2. Schulstufe möglich (Beschluss durch Klassenforum anstelle des Schulforums), Individualrecht der Eltern auf Noten, Frühwarnung nach § 19 (3a) auch bei alternativer Beurteilung
  • § 18 (2): schriftliche Erläuterung von Ziffernnoten in VS und Sonderschule (Primarstufe) verpflichtend (in anderen APS vorerst nur durch Beschluss im Schulforum)
  • § 19 (1a,b): KEL-Gespräch an allen APS-Schularten (Ausnahme: §18a), an PTS 1x/Jahr; gemäß § 63a SchUG durch Schulforumsbeschluss in Elternsprechtage inkludierbar
  • § 19 (2) für NMS: ergänzend zur Schulnachricht ist auf der 8. Schulstufe eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung auszustellen
  • § 19 (8): Bildungsweggespräche auf 4., 7. und 8. Schulstufe, Beratungen der L dazu in Konferenzen, prioritär mündliche Informierung der Eltern (schriftlich als Ausnahme)
  • § 19 (9): Fernbleiben von Schüler/innen in besonderer Weise -> Kontakt mit Erziehungsberechtigten ist seitens der Schule herzustellen
  • § 25 (3): Schüler/innen dürfen nach der 1. und 2. Schulstufe aufsteigen. Abweichend davon nur dann, wenn in der 2. Schulstufe bei zwei oder mehreren Nicht genügend Schulkonferenz festhält, dass aufgrund Leistungen in anderen Fächern allgemein keine körperliche oder geistige Überforderung zu befürchten ist.
  • § 32 (2a): Schüler/innen, die im 9. oder 10. Schuljahr die 4.Klasse Mittelschule oder PTS nicht erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt, ein 10. oder 11. freiwilliges Schuljahr zu besuchen, wenn
    • Bewilligung der Bildungsdirektion
    • Zustimmung des Schulerhalters
    • zu Beginn des betroffenen Schuljahres noch nicht 18.Geburtstag
  • § 32 (2b): Schüler/innen, die im 9. Schuljahr eine AHS oder BMHS ohne Erfolg besucht haben, dürfen unter gleichen Bedingungen wie bei 2a in einem freiwilligen 10. Jahr die PTS besuchen.
  • § 56 (2): Schulleitung hat die Durchführung von Evaluationen einschließlich der Bewertung der Unterrichtsqualität durch die Organe der externen Schulevaluation zu ermöglichen und deren Ergebnisse bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu berücksichtigen. Die Umwandlung der NMS in die Mittelschule wird für alle Klassen mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgen. Im heurigen Schuljahr gibt es die „Mittelschule“ nur aufgrund eines im letzten Schuljahr beschlossenen und beantragten Schulversuchs.