Hier die Übersicht zu den Seminaren im Schuljahr 2022/23.
Anmeldungen ab 5. September mit
Hier die Übersicht zu den Seminaren im Schuljahr 2022/23.
Anmeldungen ab 5. September mit
Sehr geehrter Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek!
Sie haben bezüglich der COVID-19-Pandemie mitgeteilt:
„Um möglichst punktgenau auf die Entwicklungen und Prognosen für den Schulbeginn eingehen zu können, werden wir Ihnen am Montag, 29. August, alle Details zu den ab Schulbeginn geltenden Maßnahmen per E-Mail übermitteln.
Wir ersuchen Sie sicherzustellen, dass diese Informationen noch am selben Tag an die an Ihrer Schule tätigen Personen, sowie insbesondere an die Eltern und Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler weitergeleitet und notwendige Vorbereitungen für den Schulstart veranlasst werden.“
Zu diesem Zeitpunkt machen viele Familien unserer Schüler*innen im Rahmen schulzeitgesetzlicher Vorgaben noch Urlaub. Auch viele Lehrer*innen werden sich unter Einhaltung der dienstrechtlichen Vorschriften noch in der Erholungsphase mit ihren Familien befinden, um Energie für das darauffolgende Belastungsjahr Nummer 3 zu schöpfen. Dadurch sind digitalen Kommunikationswegen Grenzen gesetzt.
Gemäß § 29 LDG haben wir Lehrer*innen das in uns gesetzte Vertrauen der Allgemeinheit durch Beachtung der Rechtsvorschriften zu erhalten. Es ist daher gesetzliche Pflicht gegen Ihr Ersuchen zu remonstrieren. Ich denke, dass Sie nicht beabsichtigt haben, die letzten Ferienwochen zu streichen, denn mit Ausnahme der Sommerschulen ist die schulpartnerschaftliche Interaktion im Ferienmodus. Ich kann nicht sicherstellen, dass die Informationen am 29. August weitergeleitet werden können. Eine solche Vorgangsweise entspricht im Wesentlichen nicht den Dienstpflichten nach § 51 SchUG, sondern bedient zum wiederholten Male eine weder abgegoltene noch wertgeschätzte Übernahme von Aufgaben aus dem Gesundheitsbereich.
Ich weise darauf hin, dass Ihre Aufforderung, Ihre Informationen zum Pandemie-Management am 29. August zu verbreiten, sowohl die Anwesenheitsregel für Schulleiter*innen (siehe § 56 Abs 3 LDG) bricht als auch die Bestimmung zum Urlaubsanspruch für Lehrer*innen (siehe § 56 Abs. 1 LDG bzw. § 12, Abs. 2 LVG) verletzt. Sofern Ihre Informationen nicht über die öffentlichen Medien und nur von den Schulen selbst verbreitet werden können und Sie diese „Postboten-Tätigkeit“ als wichtiges dienstliches Interesse während der Schulferien sehen, das den Dienstgeber berechtigt, Urlaube zu unterbrechen, muss Ihnen auch bewusst sein, dass Sie den Steuerzahler mit den unvermeidlichen Mehrausgaben der Lehrer*innen gemäß § 56 Abs. 6 LDG bzw. § 12, Abs. 5 LVG belasten.
Eventuell könnten Sie Ihr Schreiben als oberster Dienstgeber, dem seine Mitarbeiter*innen mehr als die üblichen politischen Dankesworte wert sind, adaptieren, um das von Ihnen angestrebte Ziel im Pandemie-Management zu erreichen:
„Wir ersuchen Sie sicherzustellen, dass die Schulpartner entsprechend den schulautonomen Möglichkeiten informiert und notwendige Vorbereitungen für den Schulstart erfolgen werden.“
Hochachtungsvoll
Franz Bicek
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Wien, am 10. Juni 2022
An die Abgeordneten zum Nationalrat
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat!
Sehr geehrter Abgeordneter zum Nationalrat!
Auch wenn die Lehrer*innen an Österreichs Schulen noch immer dafür sorgen, dass ein Regelschulbetrieb möglich ist, sind Lehrer*innen von ihren eigenen Qualitätszielen, die sie mit ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit erreichen wollen, weit entfernt. Bundesminister Polaschek vermittelt der Öffentlichkeit hingegen ein geschöntes Bild über die Verhältnisse an vielen unserer Schulen. Sein Kabinett versucht zum Nachteil unserer Kinder und Jugendlichen die Folgen der aktuellen Krisen auf die Schulen zu negieren.
Beispielsweise befürchten immer mehr Volksschuldirektor*innen einen pädagogischen Supergau zu Schulbeginn. Eine immense Entwicklungsschere bei den 6-Jährigen aufgrund des unregelmäßigen Besuchs der Kindergärten während der Pandemie, alarmierende Sprachstandserhebungen, verzweifelte Eltern, die für die psychischen Probleme ihrer Kinder keine Beratungsgespräche, geschweige denn Therapieplätze bekommen, seien für die kommenden Taferlklassler vermehrt zu beobachten.
Die gemeinsamen Richtlinien des BMBWF und BMF für die nächstjährigen Dienstpostenpläne sehen weder zusätzliche Kontingente für den notwendigen Kleingruppenunterricht noch für einen multiprofessionellen Support vor. Die in diesem Schuljahr noch gewährten zusätzlichen Förderstunden („Faßmann-Stunden“) pro Klasse wurden gestrichen. Finanz- und Bildungsminister scheinen demnach die Pandemie und ihre Folgen auf die junge Generation als beendet erklärt zu haben.
Die noch nicht überschaubare Anzahl von Schüler*innen aus der Ukraine erschwert die Personalplanung. Doch auch für die bereits bekannte Menge wurden seitens der Bundesregierung keine dafür ausgewiesenen Dienstposten zur Verfügung gestellt. Da die Kinder aus der Ukraine im seltensten Fall die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen, müssten sie als außerordentliche Schüler*innen die nach Schulrecht verpflichtenden Deutschförderklassen besuchen. Die Ressourcen dafür sind jedoch seit Jahren gedeckelt. Auch ohne die Kriegsflüchtlinge sind diese Klassen vielerorts mit zu vielen Schüler*innen bestückt. Kleinere Lerngruppen sind nur dann möglich, wenn aus den Regelschulklassen Ressourcen abgezogen werden, die dort wiederum jenen Kindern fehlen, bei denen die Pandemie Lerndefizite verursacht hat.
Viele Lehrer*innen sind ob dieser Gesamtsituation verzweifelt. Die damit einhergehende Belastung führt zu Krankenständen, Kündigungen sowie Ansuchen um frühzeitige Pensionierungen, verringerte Lehrverpflichtungen und unbezahlte Karenzurlaube und somit zu einer zusätzlichen Schwächung des Personalstandes in Zeiten des Lehrkräftemangels.
Wir wenden uns in dieser Ausnahmesituation an Sie als gewählte/n Volksvertreter*in.
Unsere Kinder und Jugendliche brauchen Sie als Lobby! Nützen Sie bitte die Parlamentssitzungen vor der Sommerpause, damit die Fördermittel unseren Schulen bedarfsgerecht durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden.
Hochachtungsvoll
MMag. Dr. Thomas Bulant
Bundesvorsitzender des SLÖ
MMag. Dr. Thomas Bulant
Bundesvorsitzender des SLÖ
+4369919413999
Quelle: § 71 SCHUG
Was Eltern machen könnten, wenn sie der Meinung sind, eine Leistungsbeurteilung ist nicht entsprechend den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung erfolgt:
Es kann eine Sachverhaltsdarstellung – ohne Rechtsmittel und rechtliche Durchsetzbarkeit – bei der Schulleitung eingelegt werden. Der Leiter/Die Leiterin hat nach Überprüfung der Sachlage die Möglichkeit eine Weisung zu geben, um der schulrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Verfehlung einer Lehrperson entgegenzutreten Bleibt die Schulleitung untätig, besteht für die Eltern als letzte Möglichkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung bei der Landesschulbehörde.
Wichtig: Der Ausgang eines solchen Verfahrens hat keine Rechtswirksamkeit auf die Leistungsbeurteilung.
Eine Lehrperson hat vergessen dem Schüler eine Frühwarnung wegen zu erwartendem „Nicht genügend“ zu geben und der Schüler muss die Klasse wiederholen:
Die Lehrperson hat jene Note zu geben, die objektiv gerechtfertigt ist, auch wenn dies ein „Nicht genügend“ ist. In einem Widerspruchsverfahren können die Eltern die nicht erfolgte Frühwarnung als Dienstpflichtverletzung der Lehrperson anführen (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrperson).
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
SCHUG § 43 (1): Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des SCHOG) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.
Quelle: § 18 LBVO, § 21, § 43 und § 57 (4) SCHUG
Eine Beurteilung des Verhaltens in der Schule hat in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis in den allgemeinbildenden Pflichtschulen
Ausnahme 1: Der Schüler/die Schülerin verlässt zufolge der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht die Schule.
Ausnahme 2: Außerordentliche Schüler/Schülerinnen erhalten in der Schulbesuchsbestätigung nur Leistungsbeurteilungen in einzelnen Pflichtgegenständen.
Die Verhaltensnote
Vorgangsweise bei der Festsetzung von Verhaltensnoten
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
Information zu den Aufstiegsberechtigungen aus Deutschförderklassen und Deutschförderkursen für das Sommersemester 2022 / MIKA-D-Testzeitraum:
19.4.2022 – 31.5.2022
Laut „Erlass des BMBWF zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022“1 (2022-0.235.141) vom 07. April 2022 gelten die Sprachförderung (SchOG § 8h) betreffend folgende Sonderregelungen – siehe PDF.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung ereignet:
Auch gewisse Wege unterliegen dem Unfallversicherungsschutz, sofern sich der Unfall am direkten Weg ereignet. Insbesondere sind dies:
➢ Damit das Ereignis als Dienstunfall gewertet wird, muss der kürzeste Weg gewählt werden.
➢ Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Dienstunfälle.
➢ Die Beurteilung und Entscheidung, ob es sich bei einem gemeldeten Unfall um einen Dienstunfall handelt, liegt bei der zuständigen Sozialversicherung.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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GÖD-Mitglieder erhalten unter Beitragswahrung und mindestens sechsmonatiger
Mitgliedschaft unentgeltlichen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen
Angelegenheiten, die mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung
einer gewerkschaftlichen Funktion in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
• Beratung in Dienstrechtsverfahren
• Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
• Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
• Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
• Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
• Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren ( z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
• Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
• Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
• Vertretung in Strafverfahren
•Vertretung in Disziplinarverfahren
•Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
•Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren
•Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz
Rechtsschutzansuchen stellen
Den Antrag für das Rechtsschutzansuchen findet sich im Mitgliederbereich unter www.goed.at
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
Email:
„Wissen färbt ab“ – unter diesem Motto findet die Interpädagogica, Österreichs umfassende Bildungsfachmesse für den pädagogischen Bereich, vom 12. bis 14. Mai 2022 in der Messe Wien statt.
Rund 180 Ausstellerinnen
Rund 180 Ausstellerinnen aus dem In- und Ausland präsentieren in der Halle C der Messe Wien neue Ideen, Produkte, Angebote und Konzepte aus den Bereichen Bildung, Erwachsenenbildung und Pädagogik, Lehr-, Lernmittel und Verlags-erzeugnisse, IT und digitale Medien, Ernährung, Raumkonzepte und Bewegung sowie Reisen, Natur und Kultur.
Mit dabei
Die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer*innen FSG ist auf Stand
C1110 aktiv vertreten. Das Team freut sich auf Ihren Besuch
Einen Überblick über das gesamte Fachprogramm gibt es unter
https://interpaedagogica.at /fachprogramm/. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gibt eine klare Besuchsempfehlung des Fachprogramms ab. Alle weiteren Informationen zur Interpädagogica, insbesondere zum Ticketverkauf zum Vorverkaufspreis erhalten Sie unter www.interpaedagogica.at/tickets.
Franz Bicek
Zentralausschuss für APS OÖ
Bundes- und Landesleitung der Gewerkschaft APS
0664/239 3546
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